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  • 04.01.2008 | Verordnung

    Leitsubstanzquoten statt Bonus-Malus

    von Rechtsanwalt Dr. Gerhard Nitz, Dierks + Bohle Rechtsanwälte, Berlin, www.db-law.de

    Vor einem Jahr war die Aufregung um das neue Instrument „Bonus-Malus“ zur Erzielung von Einsparungen bei den Arzneimittelausgaben groß – heute ist Bonus-Malus Geschichte. Da das Bonus-Malus-System insbesondere mit den Rabattverträgen kollidiert, entschlossen sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Spitzenverbände der Krankenkassen dazu, dieses System in 2008 nicht fortzusetzen. Diese Nachricht wird in der Ärzteschaft positiv aufgenommen. Kaum beachtet wurde allerdings, dass KBV und Krankenkassen-Spitzenverbände an die Stelle von Bonus-Malus ein neues Instrument setzten: die Leitsubstanzquoten. Deren Bedeutung wird 2008 regional sehr unterschiedlich sein. Wichtig ist jedoch, dass Sie als Vertragsarzt die dahinterstehende Problematik kennen und sich rechtzeitig über die in Ihrem KV-Bezirk geltenden Regelungen informieren.  

    Ziel: Einsparungen bei Analogpräparaten und Generika

    Auch wenn KBV und Spitzenverbände der Krankenkassen aus Praktikabilitätsgründen nicht mehr an Bonus-Malus festhalten konnten, so bleibt ihr Ziel auch mit den neuen Leitsubstanzquoten dasselbe: Es sollen Einsparreserven aktualisiert werden, die sowohl im Bereich der Generika als auch im Bereich der sogenannten Analogpräparate vermutet werden. Das Ziel der Realisierung von Einsparungen im Generikabereich durch Umstellung auf das für die gesetzliche Krankenkasse jeweils preisgünstigste Generikum wird zukünftig nicht mehr mittels Bonus-Malus angestrebt, sondern ganz in die Hände der Rabattverträge gelegt (siehe dazu meinen Beitrag in Ausgabe 9/2007, S. 8 ff.).  

     

    Weiteres Ziel von Bonus-Malus war aber, innerhalb von Gruppen von Arzneimitteln mit vergleichbarem Wirkprinzip die ärztlichen Verordnungen auf einen etablierten, bereits generisch verfügbaren Wirkstoff zu lenken. Die Verordnungen noch patentgeschützter – und deswegen regelmäßig teurerer – Analogpräparate soll die Ausnahme bleiben. An diesem Ziel halten die Vertragspartner der Gemeinsamen Selbstverwaltung fest. Mit den nun für 2008 vereinbarten Leitsubstanzquoten sollen bevorzugt die generisch verfügbaren Leitsubstanzen verordnet werden.  

     

    Der auf Bundesebene vereinbarte Anteil der Verordnungen, die auf die Leitsubstanzen der jeweiligen Gruppe entfallen, variiert zwischen den KV-Bezirken. Hintergrund sind die im ersten Halbjahr 2007 tatsächlich auf die Leitsubstanzen entfallenden Verordnungsanteile. Diese sollen sich in dem jeweiligen KV-Bezirk um ein Drittel dem im bundesweiten Vergleich höchsten Anteil an der Leitsubstanz annähern.