01.06.2006 | Verordnung medizinischer Rehabilitation
Qualifikationsvoraussetzungen reduziert
Die Übergangsfrist, wonach alle Vertragsärzte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ohne besondere zusätzliche Qualifikation verordnen können, ist um ein Jahr bis zum 31. März 2007 verlängert worden (vergl. Ausgabe 3/2006, Seite 5). Wer danach medizinische Reha noch verordnen will, muss sich besonders qualifizieren – zum Beispiel über eine von der KV anerkannte Fortbildung.
Da die bislang geforderte 16-stündige Fortbildung über externe Seminare als viel zu zeit- und kostenintensiv kritisiert wurde, ist diese Voraussetzung entschärft worden: 16 Stunden Fortbildung werden noch immer gefordert – jedoch verteilt auf ein 8-stündiges Selbststudium und ein anwesenheitspflichtiges Seminar von 8 Stunden. Den anbietenden Institutionen steht es frei, das Seminar an einem Tag oder auch an zwei Nachmittagen von je 4 Stunden abzuhalten.
Die Fortbildungsinhalte
Die Inhalte für das Selbststudium sind der trägerübergreifende ICF-Leitfaden (ICF = International Classification of Functioning, Disability and Health) der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) sowie die Begutachtungs-Richtlinien Vorsorge und Rehabilitation des MDK. Für die Teilnahme an dem anwesenheitspflichtigen Seminar werden Kenntnisse in den soeben genannten Bereichen vorausgesetzt, um dann anhand von Fallbeispielen aus den unterschiedlichen Fachbereichen die Systematik der ICF zu vermitteln. Das Seminar schließt mit einer Lernzielkontrolle.
Inhalte des anwesenheitspflichtigen Seminars (8 Stunden)
| 15 min. |
| 45 min. |
| 30 min. |
| 60 min. |
| 30 min. |
| 60 min. |
| 30 min. |
| 30 min. |
| 30 min. |
| 30 min. |
| 30 min. |
| 15 min. |
| 60 min. |
| 15 min. |
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