· Fachbeitrag · EBM
Nach wie vor penibel beachten: korrekte Angabe der ICD-10-Codes
von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal
| Nach gesetzlichen Vorgaben müssen die Diagnosen u. a. in den Abrechnungsunterlagen nach dem ICD-10-Code-GM (ICD = International Statistical Classification of Diseases and Related Health Conditions; GM = German Modifikation) angegeben werden. Für die Abrechnung spielen diese Angaben eine wichtige Rolle, weil bei Abrechnungsprüfungen immer häufiger auch die Dokumentationen der erbrachten Leistungen einbezogen werden. Wiederholt wurden abgerechnete EBM-Positionen gestrichen, weil aus der Dokumentation nicht ersichtlich war, ob mit den angegebenen ICD-10-Codes korrelierende Leistungen erbracht wurden. Für die Prüfgremien gelten nicht dokumentierte Leistungen als nicht erbracht. |
Leistungen passen nicht zu angegebenen ICD-10-Codes
Die Konstellationen, in denen die erbrachten und abgerechneten Leistungen eines Vertragsarztes nicht zu den angegebenen ICD-10-Codes passen, lassen sich anhand von Beispielen verdeutlichen.
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Werden ausschließlich präventive Leistungen, z. B. eine Gesundheitsuntersuchung nach EBM-Nr. 01732 und Codierung mit Z00.0 erbracht, ist die Versichertenpauschale 03000 nicht berechnungsfähig. Um die Berechnung der Versichertenpauschale 03000 zu ermöglichen, wird dann regelmäßig zusätzlich der ICD-10-Code für eine kurative Behandlungsdiagnose angegeben. Allerdings werden keine mit der angegebenen und codierten Erkrankung korrelierenden Leistungen erbracht und dokumentiert. Anmerkung: Gemäß der Morbiditätsstatistik der KV Nordrhein mit zusammen nahezu 4.000 hausärztlich tätigen Allgemeinärzten und Internisten geben Hausärzte je Behandlungsfall durchschnittlich acht (!) Behandlungsdiagnosen an. |
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