01.01.2007 | Verordnung
Rahmenvereinbarung für Rehabilitationssport und Funktionstraining geändert
Die Rahmenvereinbarung über Rehabilitationssport und Funktionstraining wurde zum 1. Januar 2007 geändert. Welche Änderungen für Sie wichtig sind, haben wir unten in der Tabelle zusammengestellt.
Übergangsregelung
Alle von Ihnen vor dem 1. Januar 2007 ausgestellten Verordnungen für Rehabilitationssport und Funktionstraining behalten ihre Gültigkeit. Wurde von Ihren Patienten Rehabilitationssport und Funktionstraining zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in den Jahren 2004 bis 2006 in Anspruch genommen, sind die Voraussetzungen für eine Folgeverordnung nach den seit dem 1. Januar 2007 geltenden Bedingungen zu beachten (Nrn. 4.4.2 und 4.4.4 der Vereinbarung).
Neues Muster 56
Wegen der neuen Regelungen wurde das Muster 56 angepasst. Allerdings ist dieses Muster noch nicht gültig, da die Zustimmung von der Bundesebene – insbesondere zum Datenschutz – fehlt. Die bisher gültigen Muster 56, 57 und 58 bleiben also noch bestehen. Bitte beachten Sie daher die entsprechenden Informationen aus Ihrer KV.
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