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  • 02.02.2011 | Verordnungen

    Geänderte Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining

    Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 wurde die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining geändert. Anlass für diese Änderung ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 17.6.2008, Az: B 1 KR 31/07 R), wonach eine Beschränkung der Leistungsdauer von Funktionstraining nicht zulässig ist. „Abrechnung aktuell“ fasst die für Ihre Verordnung wichtigsten Änderungen zusammen.  

     

    Änderungen Reha-Sport und Funktionstraining zum 1. Januar 2011

    Leistungsdauer  

    Alle Angaben über die Leistungsdauer erhalten nun die Ergänzung „Richtwert“. Damit wird im Hinblick auf das obige Urteil des BSG verdeutlicht, dass keine direkte Leistungsbegrenzung vorliegt. Diese Richtwerte dienen als Orientierungswerte.  

    Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins  

    Neuer Bestandteil des Rehabilitationssports sind jetzt „Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins“ behinderter oder von Behinderung bedrohter Frauen und Mädchen. Der Richtwert beträgt 28 Übungseinheiten.  

    Folgeverordnungen  

    Weitere Verordnungen sind dann möglich, wenn der Versicherte nach der Erstverordnung nicht oder noch nicht in der Lage ist, die erlernten Übungen selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen. Diese Folgeverordnungen müssen jedoch begründet werden.  

    Erweiterung der Indikationen für Herzgruppen  

    Die Indikationen, für die nach abgeschlossener Akutbehandlung Rehabilitationssport in Herzgruppen erneut verordnet werden kann, sind deutlich erweitert worden.  

    Verordnungseinschränkungen bei Gerätetraining  

    Maßnahmen, die Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen (zum Beispiel Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer), beinhalten, dürfen im Rahmen des Rehabilitationssports künftig nicht mehr verordnet werden. Hiervon ausgenommen ist das Training auf Fahrradergometern in Herzgruppen.  

    Verordnungsformulare  

    Die Änderungen erfordern eine Überarbeitung des Verordnungsformulars Muster 56. Die konkreten Umsetzungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen, sodass der bisherige Vordruck für das 1. Quartal 2011 weiterhin verwendet werden kann. Die Verordnung selbst kann unverändert nach der EBM-Nr. 01621 (125 Punkte bzw. 4,38 Euro) abgerechnet werden.  

    Weiterführender Hinweis

    • Zusammenfassung der Änderungen sowie synoptische Gegenüberstellung der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung und der ab dem 1.1.2011 gültigen Fassung der Rahmenvereinbarung unter www.kbv.de/vl/23618.html.
    Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 14 | ID 141962