01.08.2003 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung
BSG: Statistischer Einzelleistungsvergleich auch bei selten abgerechneten Gebührennummern zulässig
| Auch wenn eine Fachgruppe eine Leistung mit nur sehr geringer Frequenz abrechnet und somit bei einem Arzt bereits geringe absolute Überschreitungen der Durchschnittswerte hohe prozentuale Überschreitungen verursachen, führt dies nicht dazu, dass in der Wirtschaftlichkeitsprüfung ein statistischer Einzelleistungsvergleich unzulässig ist. Dies ist die Essenz aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Juli 2003 (Az: B 6 KA 45/02 R). |
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