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  • 01.11.2007 | Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Malus-Regelung entfällt ab 2008

    Die erst 2006 durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) eingeführte Malus-Regelung für Arzneiverordnungen hat sich endgültig als Flop erwiesen: Die KBV und Krankenkassen haben sich jetzt darauf verständigt, die Malus-Regelung ab 2008 nicht mehr anzuwenden. Die Malus-Regelung sieht vor, dass Ärzte bei Überschreiten von Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit (DDD-Kosten) bei sechs Wirkstoffgruppen die Mehrkosten zum Teil erstatten müssen. Bereits im Jahre 2007 haben nur wenige KVen diese Regelung tatsächlich umgesetzt.  

     

    Begründet wird der Entfall der Malus-Regelung damit, dass durch die mit dem GKV-Wettbewerbsverstärkungsgesetz eingeführten Neuerungen zu rabattbegünstigten Arzneimitteln die Regelungen des AVWG konterkariert werden. Nach Auffassung der KBV sind auch in 2007 Regresse bei Überschreiten der DDD-Kosten nicht umsetzbar.  

     

    Die jetzt getroffene Vereinbarung sieht ab 2008 eine Erweiterung der Liste der Leitsubstanzen auf zwölf Wirkstoffgruppen vor. Zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven sollen auf KV-Ebene Zielwerte für diese Leitsubstanzen festgelegt werden. Bonus-Vereinbarungen bei Unterschreiten der DDD-Kosten können wie bisher auf regionaler Ebene getroffen werden.