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  • · Fachbeitrag · Hausarztzentrierte Versorgung

    Neue HzV-Verträge: Lohnt sich der Einstieg noch?

    von Anke Thomas, Dipl.-Kauffrau, Wiesbaden

    | Viele Hausärzte haben auf eine bessere Vergütung durch die HzV-Verträge gehofft. Da § 73b SGB V seit Anfang letzten Jahres aber festlegt, dass die Verträge nicht mehr kosten dürfen als in der KV-Regelversorgung, ist die Enttäuschung bei vielen Hausärzten groß. Dennoch kann sich für manche Ärzte die Teilnahme lohnen. |

    Die Verträge in Bayern und Westfalen-Lippe

    Schon aus politischen Gründen fordern Vertreter der Hausärzteverbände ihre Kollegen auf, an den neuen Verträgen teilzunehmen. Ob aber beispielsweise der Aufwand für das Einschreiben der Patienten in den neuen bayerischen AOK-Vertrag (ab 1. Juli finanzwirksam) letztendlich nur Mehrarbeit für das gleiche oder ein bisschen mehr Geld bedeutet, wird sich erst am Ende eines Quartals zeigen. Über alle Hausärzte hinweg jedoch gibt es einen Honorardeckel, der insgesamt kaum mehr Geld in die hausärztlichen Kassen spült.

     

    Entscheidend für den Einzelnen können die Chronikerpauschalen sein, die in einige Verträge Eingang gefunden haben. Sowohl der bayerische HzV mit der AOK als auch der Ersatzkassen-Vertrag in Westfalen Lippe enthalten Zuschläge für multimorbide, chronisch kranke Patienten. Die Abrechnung im EBM sieht hier keine Differenzierung vor, die Vergütung ist immer gleich hoch, egal ob ein Kranker nun wegen einer oder mehrerer Diagnose(n) betreut wird.