· Fachbeitrag · Hausarztzentrierte Versorgung
Neuer Schiedsspruch zur HzV für über 60 Krankenkassen in NRW abgesetzt
von Christian Tito Höcker, Vorstandsreferent, Deutscher Hausärzteverband, www.hausaerzteverband.de
| Seit dem 1. Januar 2012 existieren für die Bezirke der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Nordrhein und Westfalen-Lippe identische Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) mit über 60 Krankenkassen. |
Entscheidung für Vollversorgungsvertrag
Die unabhängige Schiedsperson hat am 27. Dezember 2011 Schiedssprüche zur HzV gemäß § 73b SGB V für über 60 Krankenkassen festgesetzt, wodurch der jeweilige freiwillige Vertragsschluss ersetzt wird. Die Schiedssprüche sehen daher einen Vollversorgungsvertrag mit Bereinigung der vertragsärztlichen Gesamtvergütung vor.
Der Schwerpunkt lag für die Schiedsperson auf der Versorgung von Menschen in besonderen Lebenslagen. So sollen durch die vorliegenden Verträge Akzente in Bezug auf demografische Veränderungen der Gesellschaft und die Anforderungen, die sich hieraus in Bezug auf die medizinische Versorgung ergeben, rechtzeitig gesetzt werden.
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