· Fachbeitrag · HZV-Verträge
Hausarztzentrierte Versorgung: Voraussetzungen sowie Unterschiede zur KV-Abrechnung (Teil 1)
von RAin, FAin MedR und SozR Babette Christophers LL.M., christophers.de
| Zugelassene Hausärzte können ‒ anders als Fachärzte ‒ an der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen, die neben der vertragsarztrechtlichen Versorgung besteht. Rechtsgrundlage für diese Versorgungsform ist § 73b SGB V. Für das Honorar sind diese Verträge besonders interessant, weil sie keiner Budgetierung unterliegen. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die grundsätzliche Funktionsweise sowie einige Besonderheiten von HZV-Verträgen, die Sie kennen sollten. |
Prinzip und grundsätzliche Organisation der HZV
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben die Krankenkassen ihren Versicherten eine HZV anzubieten. Um dieser Aufgabe nachzukommen, schließen die einzelnen Krankenkassen regional Hausarztverträge (Verträge zur HZV) mit den Hausärzteverbänden. Die Hausärzteverbände sind regional organisiert, mit einem Bundesverband in Köln, dem Deutschen Hausärzteverband. Der Hausarzt ist frei in seiner Entscheidung, ob und an welchem der zahlreich existierenden Verträge er teilnimmt. Vertragspartner sind der Arzt und der Hausarztverband. Der Arzt bleibt weiterhin Vertragsarzt im System der KV.
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In Hamburg gibt es derzeit sechs verschiedene Hausarztverträge. Der Arzt kann an keinem, einem, mehreren oder allen Verträgen teilnehmen und bleibt im KV-System. |
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