29.08.2014 · Fachbeitrag · Abrechnung optimieren
Die „o“-Nummern
| Die verschiedenen Ausschlussregelungen in der GOÄ führen dazu, dass ganz häufig Leistungen nicht berechnet werden dürfen. Das bekannteste Beispiel dazu dürfte die Regelung sein, die eine Mehrfachberechnung der Leistungen nach den Nrn. 1 und/oder 5 GOÄ neben Sonderleistungen der Abschnitte „C“ bis „O“ verbietet (Allgemeine Bestimmungen des Abschnitts B, Punkt 2.). Abhilfe schaffen hier die „o“-Nummern! |
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