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  • · Fachbeitrag · Ambulantes Operieren

    Konzept zur sektorengleichen Vergütung sieht zwischenzeitliche Überfinanzierung vor

    | Wie lässt sich eine sektorengleiche Vergütung von Leistungen erreichen, die sowohl stationär als auch vom ambulant erbracht werden können? Im Rahmen des vom Innovationsfonds des G-BA geförderten Projekts „Einheitliche, Sektorengleiche Vergütung“ (ESV) wurde nun ein Konzept dazu vorgelegt (beim Hamburg Center for Health Economics online unter iww.de/s6986 ). |

     

    Im Rahmen des MDK-Reformgesetzes hatten der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die KBV untersuchen lassen, welche ambulant durchführbaren Operationen (AOP), stationsersetzenden Eingriffe und stationsersetzenden Behandlungen auch außerhalb des Krankenhauses durchgeführt werden können. Ergebnis war der sogenannte AOP-Katalog. Bisher fehlte aber noch ein System der sektorengleichen Vergütung. Hier setzt das Konzept des ESV-Projekts (ein gemeinsames Projekt des Hamburg Center for Health Economics, dem BKK Dachverband, dem Deutschen Krankenhausinstitut, dem Fachgebiet Management im Gesundheitswesen der TU Berlin sowie dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland [Zi]) an, das in zwei Phasen umgesetzt werden soll. Da in der ersten Phase mit den stationären Fallpauschalen aus dem AOP-Katalog kalkuliert wird, seien die Leistungen vorübergehend zu hoch bewertet. Die Projekt-Verantwortlichen hoffen, durch eine solche Überfinanzierung Anreize für eine verstärkte ambulante Versorgung zu setzen.

     

    • So soll die sektorengleiche Vergütung umgesetzt werden
    • In der ersten Phase werden aus dem AOP-Katalog die bestehenden stationären Fallpauschalen herangezogen. Kalkulationsgrundlage ist das Kostengerüst des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei werden die rein stationären Kosten herausgerechnet. In einer Übergangszeit von drei Jahren werden Daten gesammelt, auf deren Grundlage dann sektorengleiche Leistungen kalkuliert und bewertet werden können.
    • In der zweiten Phase sollen dann mithilfe einer einheitlichen Leistungsdefinition nach dem Baukastenprinzip zusammensetzbare Leistungsgruppen gebildet werden. Diese sollen dann über sektorengleiche Pauschalen vergütet werden.
     
    Quelle: ID 48596200