· Fachbeitrag · Bewertungsausschuss
TSVG: Fragen zu Terminfällen, offenen Sprechstunden und Neupatienten geregelt
| Zwei Monate vor dem Inkrafttreten der wesentlichen Vergütungsregelungen im Zusammenhang mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) am 01.09.2019 hat der Bewertungsausschuss weitere Eckpunkte festgelegt. Der Beschluss des Bewertungsausschusses unterscheidet zwischen verschiedenen TSVG-Konstellationen. Über weitere noch zu beschließende Details informieren wir Sie in den nächsten Ausgaben von AAA. |
TSS-Terminfall ‒ gestaffelte Zuschläge ab 01.09.2019
Bereits seit dem 11.05.2019 erhalten alle Ärzte alle Leistungen im Behandlungsfall bei Versicherten, die über die Terminservicestelle (TSS) vermittelt werden, extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet. Der Überweisungs- oder Originalschein ist in diesen Fällen unter „Vermittlungsart“ als „TSS-Terminfall“ zu kennzeichnen (neues KVDT-Feld; Feldkennung 4103). Ab dem 01.09.2019 wird in diesen TSS-Vermittlungsfällen ein ebenfalls extrabudgetärer Zuschlag ‒ in Abhängigkeit von der Wartezeit auf einen Termin ‒ auf die Versicherten- bzw. Grundpauschalen gezahlt. Der Zuschlag beträgt
- 50 Prozent für die Behandlung bis zum 8. Tag,
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