· Fachbeitrag · Coronapandemie
Hausarzt-Praxen wegen Schnelltests und Impfstart im Fokus
| Der seit dem 08.03.2021 bestehende Anspruch aller Bürger auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest und der bevorstehende Impfstart sorgt in den Arztpraxen vor allem von Hausärztinnen und Hausärzten für Unruhe. Die Informationen für die Ärzte kommen zu spät, so der Vorwurf. |
Schnelltestanspruch ohne Chance zur Vorbereitung
Seit dem 08.03.2021 finanziert der Bund für alle Bürger mindestens einmal pro Woche einen Antigen-Schnelltest (PoC) auf das Coronavirus SARS-CoV-2. Dazu können die Bürger ein Testzentrum oder eine Arztpraxis aufsuchen. Zudem kann der öffentliche Gesundheitsdienst „Dritte“ mit der Testung beauftragen, z. B. Apotheken. Geregelt ist dies in der Coronavirus-Testverordnung (beim Bundesgesundheitsministerium online unter www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html). Die KBV erklärte noch kurz vor dem Schnelltest-Start, es drohe ein Chaos. Nach dem Start monierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, die kurzfristige, formal sogar rückwirkende Umsetzung. In der Kritik steht zudem die geplante Absenkung der Sachkostenvergütung für den Antigen-Schnelltest von 9,00 auf nur noch 6,00 Euro ab dem 01.04.2021. Aus Sicht der KBV entspreche dies nicht den Marktpreisen für Markenware, die alte Bewertung müsse beibehalten werden.
Impftstart in den Arztpraxen im April?
Immer näher rückt derweil der Impfstart auch in den Arztpraxen. Medienberichten zufolge soll diese Erweiterung der Impfmöglichkeiten nach Empfehlungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern spätestens ab dem 19.04.2021 erfolgen. Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, bezeichnete diesen Schritt als „Game Changer“ im Kampf gegen das Coronavirus. Die Praxen der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müssten schnell in die Impfkampagne eingebunden werden, so Gassen. Hofmeister forderte in diesem Zusammenhang unbürokratische Rahmenbedingungen. Man solle die Praxen machen lassen.
Wie die praktische Umsetzung in den Artpraxen läuft, wie und in welcher Höhe die Leistungen vergütet werden, erfahren Sie fortlaufend bei AAA Abrechnung aktuell, u. a. in der Aprilausgabe, bei der die geltenden Abrechnungsregelungen im zweiten Quartal 2021 im Fokus stehen.
(dieser Beitrag wurde am 11.03.2021 aktualisiert)