· Fachbeitrag · Gesetzgebung
TSVG-Kürzungspläne lösen „tiefe Enttäuschung“ aus
| Der Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) sorgt bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten für „Unverständnis und tiefe Enttäuschung“. Grund ist die vorgesehene Streichung der Neupatienten-Regelung aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). |
Extrabudgetäre Vergütung bei Neupatienten soll wegfallen
Nach dieser Regelung werden bei Neupatienten alle Leistungen ‒ mit Ausnahme von Laboruntersuchungen ‒ extrabudgetär vergütet. Neupatienten im Sinne des TSVG sind alle Patienten, die in den letzten acht Quartalen nicht in der Arztpraxis behandelt oder untersucht wurden. Nach den Plänen des BMG soll die Neupatienten-Regelung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt werden. Das bedeutet, dass die extrabudgetäre Vergütung für die Leistungen bei Neupatienten, die erst im Jahr 2019 eingeführt worden war, wieder wegfallen würde.
KBV, 17 KVen und über 40 Berufsverbände unterstützen Resolution
Die niedergelassene Ärzteschaft kritisiert vor allem, dass diese noch junge Regelung aus der Vorgängerregierung mit Gesundheitsminister Jens Spahn nun bereits wieder kassiert werden soll. „Es stellt sich die Frage, wie zuverlässig politische und gesetzliche Zusagen sowie Aufträge letztlich sind angesichts einer offenbar immer kürzer werdenden Halbwertszeit“, erklärte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Einer Resolution mit der Überschrift „Geplanter Wegfall der Neupatientenregelung untergräbt Vertrauen der Ärzteschaft in politische Entscheidungen und verunsichert Patientinnen und Patienten“ haben sich neben der KBV und allen KVen über 40 ärztliche Berufsverbände angeschlossen, darunter auch der Deutscher Hausärzteverband oder der Bundesverband Hausärztlicher Internisten (BHI).
Weiterführende Hinweise
- Referentenentwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) beim BMG online unter iww.de/s6649
- Resolution von KBV, KVen und Verbänden zum geplanten Wegfall der Neupatientenregelung bei der KBV online unter iww.de/s6650
- Verschenken Sie kein Honorar ‒ TSVG-Leistungen auch im Jahr 2022 richtig abrechnen (AAA 03/2022, Seite 2)
- Vorteile der TSS-Fälle gegenüber Neupatient-Kennzeichnung (AAA, online unter iww.de/s6651)