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MFA fordern bessere Abstimmung bei Impfterminen
| Der Verband medizinischer Fachberufe, der auch die Medizinischen Fachangestellten (MFA) vertritt, warnt vor den Folgen unkoordinierter Kommunikation bei der Terminvergabe für Corona-Impfungen. Verbandspräsidentin Hannelore König fordert, dass Politiker, Institutionen, ärztlichen Berufsverbände und Arbeitgeber die Regelungen zur Terminvergabe klar und deutlich kommunizieren. |
Unabgestimmtes Schreiben in Niedersachsen: Impftermin beim Hausarzt
Anlass für den Aufruf sei ein nicht abgestimmtes Anschreiben des Gesundheitsministeriums in Niedersachsen, so der Verband. Darin seien über 60-Jährige mit chronischen Erkrankungen dazu aufgerufen worden, bei ihrem Hausarzt bzw. im Impfzentrum einen Impftermin zu vereinbaren. Für die MFA in den betroffenen Hausarztpraxen bedeutet das zusätzlichen und unnötigen Aufwand. Denn sie können den Anrufern derzeit noch keine Termine geben, obwohl es in dem Schreiben steht. Viele Praxen seien noch dabei,
- die 80- und über 70-Jährigen zu kontaktieren,
- über den Impfstoff zu informieren,
- die Bestellungen der Impfmengen und des Zubehörs zu koordinieren und
- die Terminvergabe umzusetzen.
Verband: Personal, Zeit und Bezahlung müssen stimmen
MFA sind neben dem Praxisalltag nicht nur an der Planung der Impftermine beteiligt. Zu den Aufgaben von MFA gehören auch das Vorbereiten des Impfstoffs und der dazugehörigen Utensilien, die Betreuung der Patienten vor sowie nach der Injektion sowie die Dokumentation in der Praxisverwaltungssoftware, so Verbandspräsidentin König. Zudem delegieren Ärztinnen und Ärzte auch die Impfung oftmals an MFA. Der Verband fordert, dass die notwendigen zusätzlichen personellen und zeitlichen Ressourcen in Abhängigkeit von der räumlichen Situation der für Impfungen geplant, gesichert und entsprechend honoriert werden. Alleingänge wie in Niedersachsen gefährdeten nicht nur die Gesundheit der MFA, sondern auch der Menschen, die im Notfall die Arztpraxis im Notfall nicht erreichen würden.
Weiterführender Hinweis
- Pressemitteilung des Verbands medizinischer Fachberufe vom 15.04.2021 online unter iww.de/s4851