· Fachbeitrag · COVID-19-Impfung
Hausärzteverband: Impfberatung auch ohne Impfung vergüten
| Die Corona-Schutzimpfung beschäftigt Hausärzte derzeit, da der Beratungsbedarf hoch ist und durch zahlreiche Patientenanfragen in den Arztpraxen ankommt. Die eigentliche Impfung kann dabei jedoch (derzeit) gar nicht in den Praxen erfolgen. Die Coronavirus Impfverordnung (CoronaImpfV) regelt nämlich, dass die Schutzimpfungen zunächst in Impfzentren und durch mobile Impfteams erbracht werden. Erst, wenn genügend Impfstoff vorhanden ist, kann auch in den Praxen der niedergelassenen Ärzte geimpft werden. Das ist ein Problem auch für die Abrechnung der Impfberatung, wie der Deutsche Hausärzteverband gegenüber AAA Abrechnung aktuell erklärt. |
Das Abrechnungsproblem besteht darin, dass bei Kassenpatienten derzeit die Vergütung der Beratung zur Corona-Impfung auch davon abhängt, ob eine Impfung erfolgt oder nicht. Der Hausärzteverband würde es daher begrüßen, die COVID-19-Impfberatung unabhängig von der tatsächlichen Impfung zu honorieren. Das Bedürfnis der Patientinnen und Patienten nach umfangreicher Aufklärung und Information insbesondere über die neuen, sogenannten mRNA-Impfstoffe sei erheblich. Dies berichten Hausärztinnen und Hausärzte tagtäglich aus ihrem Praxisalltag, so der Verband. Welche Abrechnungsmöglichkeiten trotz dieser Problematik bestehen, erfahren Sie im AAA-Beitrag „Abrechnung der Beratung zur COVID-19-Impfung nach EBM und GOÄ“ (online unter iww.de/s4520).
Weiterführender Hinweis
- Corona-Impfung: So läuft die Honorierung der impfenden Ärzte und MFA (AAA, online unter iww.de/s4519