· Fachbeitrag · Coronavirus
Lockerung bei Kassenpatienten: 0,90 Euro für Portokosten bei Folgerezepten und Überweisungen
| Der Bewertungsausschuss ermöglicht vor dem Hintergrund der Coronavirus-Ausbreitung die Erstattung der Portokosten für die Versendung von Verordnungen und Überweisungen mit je 0,90 Euro. Den Ärzten werden diese Portokosten bei bekannten Patienten und bei Abrechnung der EBM-Nr. 40122 vergütet. Diese Ausnahmeregelung soll ab sofort bis zum 30.06.2020 gelten. |
Wie die KBV über die Praxisnachrichten mitteilt, dürfen Arztpraxen nach dem Bundesmantelvertrag-Ärzte in Ausnahmesituationen ihren Patienten Folgerezepte, Folgeverordnungen und Überweisungen per Post zusenden. Voraussetzung ist, dass der Patient bei dem Arzt in Behandlung ist. Aufgrund des steigenden Bedarfs für nicht persönliche Arzt-Patienten-Kontakte im Zuge der Corona-Pandemie wurde beschlossen, dass den Ärzten die Portokosten für den Versand der Verordnungen und Überweisungen mit je 0,90 Euro erstattet werden. Eine Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte sei dazu nicht erforderlich, da es sich um bekannte Patienten handele. Sofern in einem Quartal ausschließlich telefonische Kontakte stattfinden, übernehmen die Arztpraxen die Versichertendaten aus der Patientenkartei, so die KBV.
Weiterführende Hinweise
- Praxisnachrichten der KBV zum Thema online unter iww.de/s3431
- Portoerhöhung für Standardbriefe erhöht Verlust für Ärzte von 15 auf 25 Cent pro Brief (AAA, online unter iww.de/s3430)