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  • · Fachbeitrag · Coronavirus

    Regressgefahr: KBV rät von COVID-19-Impfung mit Spikevax XBB.1.5 ab

    | Der Impfstoff Spikevax XBB.1.5 gegen eine COVID-19-Infektion wird ‒ im Gegensatz zu Comirnaty XBB.1.5 ‒ nicht zentral vom Bund beschafft und zur Verfügung gestellt. Spikevax XBB.1.5 kann damit vom Arzt nicht zulasten des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) und damit nicht kostenfrei für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezogen werden. |

     

    Bei einer Verordnung des mRNA-Impfstoffs Spikevax XBB.1.5 entstehen daher für die Krankenkassen Kosten, die bei Verwendung des anderen verfügbaren mRNA-Impfstoffs Comirnaty XBB.1.5 nicht anfallen. Dies kann bei gegebener Vergleichbarkeit der mRNA-Impfstoffe hinsichtlich ihrer Wirksamkeit von den Krankenkassen als Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot gewertet werden. Die Folge wäre ein Regressantrag. Die KBV rät daher von einer Verordnung des Impfstoffs Spikevax XBB.1.5 ab.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Details zur Empfehlung in den KBV-Praxisnachrichten, online unter iww.de/s8797
    Quelle: Ausgabe 11 / 2023 | Seite 1 | ID 49754578