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  • · Fachbeitrag · COVID-19-Sonderregelungen

    Corona-Impfung: Neue Abrechnungspositionen für Auffrischungsimpfungen

    | Seit dem 01.10.2022 gibt es für folgende Auffrischungsimpfungen neue Abrechnungspositionen: Impfungen mit einem der bivalenten Impfstoffe von Biontech/Pfizer ‒ angepasst für den Schutz gegen die Virusvarianten BA.4, BA.5 oder BA.1 ‒ werden mit der Nr. 88337, Impfungen mit dem Impfstoff von Moderna mit der Nr. 88338 abgerechnet. Die Nrn. 88337 und 88338 werden mit den bekannten Suffixen für die Indikation „R, X bzw. K“ gekennzeichnet. Die Vergütung beträgt auch für die Auffrischimpfungen 28 Euro. |

    Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 1 | ID 48612252