· Fachbeitrag · COVID-19-Sonderregelungen
G-BA verlängert telefonische Krankschreibung bis zum 31.03.2021
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Sonderegelung zur Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nach telefonischer Befragung bis zum 31.03.2021 verlängert. Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können somit auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Vertragsärzte können zudem eine AU-Folgebescheinigung für weitere sieben Kalendertage telefonisch ausstellen (G-BA-Pressemitteilung online unter iww.de/s4377 ). |
Quelle: Ausgabe 12 / 2020 | Seite 1 | ID 47023556