· Nachricht · Coronapandemie
Telefonische Krankschreibung bleibt noch bis zum 31.05.2022
| Der G-BA hat die Möglichkeit für Ärztinnen und Ärzte, Krankschreibungen bei leichten Atemwegsinfekten auch am Telefon vorzunehmen, um zwei Monate verlängert. Bis zum 31.05.2022 kann also weiterhin von dieser Sonderregelung im Rahmen der Coronapandemie Gebrauch gemacht werden. So soll ein mögliches Infektionsrisiko in Arztpraxen weiterhin klein gehalten werden. |
Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen können telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich persönlich vom Zustand des Patienten durch eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
Weiterführende Hinweise
- Pressemitteilung zur Verlängerung der Telefon-AU beim G-BA online unter iww.de/s6249
- Überblick über die COVID-19-Sonderregelungen beim G-BA online unter iww.de/s6250