· Fachbeitrag · Delegation
Zi-Untersuchung zu NäPa: Abrechnung der Nrn. 03060 und 03061 fast immer bis zum Limit
| Die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal gewinnt in Deutschland an Bedeutung. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat mithilfe der KVen die Entwicklung der „Nichtärztlichen Praxisassistentinnen“, kurz NäPa, untersucht. Etwa 12.000 Näpa waren demnach 2021 in rund 9.600 Vertragsarztpraxen beschäftigt, 26 Prozent der Praxen waren Hausarztpraxen. Im Jahr 2016 waren es noch insgesamt 6.700 Arztpraxen, die eine NäPa beschäftigten. Bei der Vergütung und Förderung der Anstellung von NäPa greift die geltende Quotierung fast immer. |
Strukturzuschläge für NäPa nur bis 700 Behandlungsfälle pro Quartal
Nach den EBM-Regelungen wird die Anstellung von NäPa über Pauschalen abgerechnet. Dies sind Strukturzuschläge für Kosten wie Ausbildung, höhere Gehälter und zusätzliche Praxisausstattung, sie über die EBM-Nrn. 03060 (Zuschlag zu Nr. 03040 [Vorhaltepauschale], 22 Punkte) und 03061 (Zuschlag zur Nr. 03060, 12 Punkte) abgebildet werden. Dabei gilt ein Abrechnungshöchstwert. Dieser Höchstwert beträgt 23.800 Punkte pro Quartal (2.681 Euro beim Orientierungswert für 2022), bzw. 700 Behandlungsfälle pro Quartal (Rechnung: 23.800 Punkte / (22 + 12 Punkte) = 700). Ab dieser Anzahl von Fällen erhält eine Arztpraxis keine weitere Vergütung mehr für diese Positionen bzw. die KVen setzen diese beiden EBM-Nrn. für die Strukturförderung dann nicht mehr hinzu.
EBM-Vergütungsrahmen angesichts ärztlicher Unterversorgung erweitern
In den Jahren 2015 bis 2021 betrug der Anteil der Hausarztpraxen, in denen in mindestens einem Quartal des Jahres diese Quotierung gegriffen hat, zwischen 96 und 98 Prozent. Eine Ausnahme stellt laut Zi das Jahr 2017 mit 92 Prozent dar. Zu dieser Quotierung der Struktuzuschläge nach den EBM-Nrn. 03060 und 03061 erklärte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried: „Damit bekommen die meisten Hausarztpraxen zwar die im EBM vorgesehenen Vorhaltekosten für die Beschäftigung einer NäPa. Wenn die Praxisinhaberinnen bzw. Praxisinhaber mit großen Praxen aber noch eine zusätzliche hoch qualifizierte nichtärztliche Mitarbeitende anstellen wollen, erhalten sie keine entsprechende Finanzierung und tragen diese Kosten in voller Höhe selbst.“ Mit Blick auf neue Versorgungsmodelle in Regionen mit einer ärztlichen Unterversorgung sollte dringend über eine Erweiterung des EBM-Vergütungsrahmens nachgedacht werden, wobei das nicht nur für Hausärzte sondern auch für Fachärzte gelte, so von Stillfried.
Weiterführende Hinweise
- Pressemitteilung des Zi vom 08.11.2022 zu den Befragungsergebnissen zum Einsatz von NäPa online unter iww.de/s7192
- Interview: „An der Transparenz bei der Abrechnung kann sich entscheiden, ob ein Praxisnachfolger gefunden wird!“ (AAA 11/2022, Seite 17)
- Besuche von NäPa, MFA oder „Helferin“ (AAA 04/2021, Seite 11)
- NäPa: Höhere Vergütung und erleichterter Zugang (AAA 01/2017, Seite 3)