26.03.2021 · Fachbeitrag · Digitalisierung
Abrechnung von eArztbriefen nur noch mit KIM-Dienst
| Vertragsärzte können den Versand und Empfang von elektronischen Arztbriefen (eArztbrief, AAA 05/2020, Seite 5) ab dem 01.04.2021 nur noch mit einem Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM-Dienst) abrechnen. Eine Übergangsregelung, nach der zu diesem Zweck auch der Kommunikationsdienst „KV-Connect“ genutzt werden konnte, endete am 31.03.2021 (weitere Informationen zum KIM-Dienst bei der KBV unter iww.de/s4776 ). |
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