· Fachbeitrag · Digitalisierung und Abrechnung
Update für die Arztpraxis: TI-Anwendungen im Überblick
von RAin, FAin MedizinR Taisija Taksijan, LL.M., Hamburg, legal-point.de
| Die Regelungen aus den Gesetzen der letzten Jahre zur Digitalisierung und Innovation des Gesundheitswesens kommen langsam in der Praxiswirklichkeit an. Nach der verpflichtenden Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) werden die digitalen Anwendungen der TI schrittweise eingeführt. Während die Innovation bei der vom Gesetzgeber angestrebten Digitalisierung oft noch auf der Strecke bleibt, gelten die Verpflichtungen für die Praxen zum Teil jetzt schon verbindlich. |
Fristen und Abrechnungshinweise zu TI-Anwendungen
Es folgt ein Überblick rund um ePA, eAU, eRezept, eArztbrief etc. mit entsprechenden Hinweisen zu den geltenden Fristen sowie Abrechnungsbesonderheiten.
ePA
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihren Versicherten seit dem 01.01.2021 die Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA) ermöglichen. In der ePA können Diagnosen und Daten zur Behandlung gespeichert werden, die auf Wunsch des Patienten von den Leistungserbringern eingesehen werden können. Seit dem 01.07.2021 müssen die erforderlichen Systeme für den Zugriff ‒ zum Auslesen und Befüllen der ePA ‒ in den Praxen vorgehalten werden, sonst droht eine pauschale Kürzung von einem Prozent des Honorars. Da die Komponenten für die technische Umsetzung noch nicht vollständig verfügbar sind, genügt eine verbindliche Bestellung vor dem 01.07.2021. Praxen benötigen
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