· Fachbeitrag · Digitalisierung
Arztpraxis wird digital mit ePA, eAU und eRezept
| Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran. Vertragsarztpraxen müssen in den nächsten Monaten, beginnend mit dem 01.07.2021, weitere digitale Anwendungen in ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) implementieren. Geschieht dies nicht rechtzeitig, drohen ihnen pauschale Honorarkürzungen. Erfahren Sie in diesem Beitrag die Grundzügen der relevanten digitalen Anwendungen. Ausführliche Informationen, insbesondere zu den technischen Voraussetzungen und zu Erstattungen für die Technikkosten finden Sie bei der KBV ( iww.de/s4872 ). |
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) als Voraussetzung
Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) 2.0. Dieser wird für viele Anwendungen zwingend benötigt und muss bei der zuständigen Landesärztekammer bestellt werden.Die KBV hat darauf hingewiesen, dass es derzeit Wartezeiten von mehreren Monaten gibt, und ‒ sofern noch nicht geschehen ‒ empfohlen, den eHBA 2.0 schnell zu bestellen.
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Wenn die technischen Voraussetzungen für die Erstellung, Speicherung und Aktualisierung eines Notfalldatensatzes vorliegen und dies der KV angezeigt wurde, kann die EBM-Nr. 01640 für die Anlage des Notfalldatensatzes (80 Punkte; 8,90 Euro; bis zum 19.10.2021 mit doppelter Vergütung, d. h. 17,80 Euro) berechnet werden.
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