· Fachbeitrag · Digitalisierung
Boom bei Videosprechstunden hält an
| Dass die Nutzung von Videosprechstunden in der frühen Phase der Coronapandemie stark zugenommen hatte, ist bekannt. Zahlen der Techniker Krankenkasse (TK) zeigen nun, dass auch im ersten Halbjahr 2021 die Zahlen weiter kräftig geklettert sind. TK-Versicherte haben im zweiten Halbjahr 2019 knapp 300 Videosprechstunden mit einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt. Im gleichen Zeitraum 2020 waren es schon 361.000 und im ersten Halbjahr 2021 dann sogar 580.000 Videosprechstunden. |
Ärztinnen und Ärzte seien aufgrund der zusätzlichen digitalen Behandlungsform flexibler in ihrer Arbeit und können den Praxisalltag effizienter organisieren, heißt es in der Mitteilung der TK. Zudem stelle die Videosprechstunde auch in versorgungsschwächeren Gebieten eine gute Behandlung sicher (Pressemitteilung der TK vom 11.07.2022 online unter iww.de/s6653).
Zur korrekten Abrechnung (EBM und GOÄ) sowie zu den möglichen Leistungen, die im Rahmen einer Videosprechstunde durchgeführt und abgerechnet werden können, stehen für AAA-Abonnenten zahlreiche Beiträge zur Verfügung, z. B.:
- Videosprechstunde: Umfangreiche Änderungen steigern die Attraktivität für Vertragsärzte (AAA 11/2019, Seite 4)
- Corona-Update mit wichtigen Informationen zur Abrechnung der Videosprechstunde: Nur noch wenige COVID-19-Sonderregelungen gelten im Quartal II/2022 (AAA 04/2022, Seite 2)
- BÄK-Empfehlung: Nrn. 4 und 15 GOÄ per Videosprechstunde sind analog abzurechnen (AAA 02/2022, Seite 1)
- Neue GOÄ-Leistungen im Bereich Telemedizin (AAA 09/2020, Seite 10)
- Videosprechstunde: Diese Leistungen können Sie bei Privatpatienten abrechnen (AAA 12/2019, Seite 9)
- Nicht vergessen: GOÄ-Zuschläge gelten auch im Rahmen der Videosprechstunde (AAA 10/2021, Seite 9)
- AU-Feststellung per Videosprechstunde auch bei unbekannten Patienten (AAA 03/2022, Seite 15)