· Fachbeitrag · Digitalisierung
DVG in Kraft getreten: Gesetzgeber zieht Daumenschrauben bei fehlendem TI-Anschluss an
| Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das im Gesundheitswesen für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung sorgen soll, ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Neben der ärztlichen Verordnung von Gesundheits-Apps und der Weitergabe von pseudonymisierten Gesundheitsdaten der gesetzlich Krankenversicherten zu Forschungszwecken werden u. a. auch die Sanktionen bei einem fehlenden Anschluss von Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) verschärft. |
Die Frist, bis zu der Arztpraxen von Vertragsärzten an die TI angeschlossen sein sollten, endete bereits zum 30.06.2019. Denjenigen Praxen, die bislang noch über keinen TI-Anschluss verfügen und die auch die Komponenten nicht fristgerecht bestellt hatten, drohen Honorarkürzungen in Höhe von 1,0 Prozent. An dieser Stelle zieht der Gesetzgeber die Daumenschraube mit dem DVG weiter an: Ab dem 01.03.2020 sollen die Honorarkürzungen bei Nichtanschluss an die TI auf 2,5 Prozent erhöht werden.
Weiterführende Hinweise
- Telematikinfrastruktur: 60.000 Arztpraxen droht Honorarkürzung (AAA 08/2019, Seite 1)
- Informationen der KBV zur TI online unter iww.de/s3231
- Informationen zum DVG beim Bundesgesundheitsministerium online unter iww.de/s3230