· Fachbeitrag · Digitalisierung
E-Health-Gesetz seit Beginn des Jahres in Kraft
von RA Tim Hesse, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Zum Jahreswechsel 2015/2016 ist das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen („E-Health-Gesetz“) in Kraft getreten. Als Teil des Vorhabens, flächendeckend nutzbringende elektronische Anwendungen für eine Verbesserung der Patientenversorgung einzuführen, bringt es in den kommenden Monaten einige Änderungen mit sich. |
Die Digitalisierung kommt - langsam und schrittweise
Auch wenn die Gesetzesfassung deutlich weiter greifen könnte, sind nach langen Diskussionen nun die Grundlagen für eine sektorenübergreifende elektronische Patientenakte geschaffen:
- Ab Oktober 2016 haben Anwender mindestens dreier verordneter Arzneimittel im Rahmen der hausärztlichen Versorgung Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans. Diesen hat der Arzt zunächst noch in Papierform und erst ab 2019 digital zu erstellen. Auf Patientenwunsch wirken Apotheker an der Plan-Aktualisierung mit.
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