Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Digitalisierung

    EBM-Nrn. 01648, 01647 und 01431 für das Befüllen der ePA

    | Laut einer aktuellen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom haben zwar erst 0,5 Prozent der Befragten eine elektronische Patientenakte (ePA) in Gebrauch. Allerdings möchten immerhin 76 Prozent der Bevölkerung die ePA nutzen ( iww.de/s5817 ). Nun hat der Bewertungsausschuss beschlossen, wie die Befüllung einer ePA in 2022 abgerechnet werden soll. |

     

    Erstmaliges Befüllen einer ePA

    Das erstmalige Befüllen einer ePA mit Befunden, Arztbriefen etc. konnte bis zum 31.12.2021 mit der Pseudo-Nr. 88270 abgerechnet werden (Vergütung: 10 Euro). Seit dem 01.01.2022 wird die Erstbefüllung der ePA mit der neu in den EBM aufgenommenen Nr. 01648 abgerechnet.

     

    EBM-Nr.
    Leistungslegende (Kurzfassung)
    Bewertung

    01648

    Sektorenübergreifende Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte

    89 Punkte

    (10,03 Euro)