· Fachbeitrag · Digitalisierung
EBM-Nrn. 01648, 01647 und 01431 für das Befüllen der ePA
| Laut einer aktuellen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom haben zwar erst 0,5 Prozent der Befragten eine elektronische Patientenakte (ePA) in Gebrauch. Allerdings möchten immerhin 76 Prozent der Bevölkerung die ePA nutzen ( iww.de/s5817 ). Nun hat der Bewertungsausschuss beschlossen, wie die Befüllung einer ePA in 2022 abgerechnet werden soll. |
Erstmaliges Befüllen einer ePA
Das erstmalige Befüllen einer ePA mit Befunden, Arztbriefen etc. konnte bis zum 31.12.2021 mit der Pseudo-Nr. 88270 abgerechnet werden (Vergütung: 10 Euro). Seit dem 01.01.2022 wird die Erstbefüllung der ePA mit der neu in den EBM aufgenommenen Nr. 01648 abgerechnet.
EBM-Nr. | Leistungslegende (Kurzfassung) | Bewertung |
01648 | Sektorenübergreifende Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte | 89 Punkte (10,03 Euro) |
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