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Elektronischen Heilberufsausweis bestellen
| In der ambulanten Versorgung sind inzwischen fast 80 Prozent der Ärztinnen und Ärzte mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) ausgestattet. Über alle Versorgungsbereiche hinweg ist der Ausstattungsgrad mit dem eHBA nicht ganz so hoch: Im März 2023 beträgt dieser Grad für ganz Deutschland 56 Prozent. Die Bundesärztekammer (BÄK) berichtet regelmäßig zur Ausstattung mit dem eHBA. |
Wozu benötigen Sie den elektronischen Heilberufsausweis?
Der eHBA ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkarten-Format und dient unter anderem als Sichtausweis. Mit dem eHBA können Sie sich als Ärztin oder Arzt aber auch digital ausweisen und vertrauliche Daten verschlüsseln. Der eHBA ermöglicht zudem die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES), die als rechtssichere digitale Unterschrift gilt. Die eHBA wird auch für
- die elektronische Patientenakte (ePA),
- die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU),
- das elektronische Rezept (eRezept) oder
- den elektronischen Arztbrief (eArztbrief) benötigt (AAA 09/2020, Seite 3).
Wo erhalten Sie den elektronischen Heilberufsausweis?
Herausgegeben wird der eHBA von der für Sie zuständigen Ärztekammer. Die Ärztekammern kooperieren mit Kartenanbietern, die für die Produktion und Auslieferung der Karten verantwortlich sind. Wie Sie einen eHBA beantragen können, erfahren Sie unter dem Suchwort „elektronischer Heilberufsausweis“ oder „eHBA“ bei Ihrer Ärztekammer.
Weiterführender Hinweis
- eHBA-Reporting (Stand: März 2023) bei der BÄK online unter iww.de/s7765