· Fachbeitrag · Digitalisierung
Update zu den TI-Anwendungen und die Folgen für die Honorarabrechnung
von RAin, FAin für MedizinR Taisija Taksijan, LL.M., Hamburg, legal-point.de
| „Bis auf Weiteres verschoben“ ‒ das ist die längst Alltag gewordene Schlagzeile, wenn es um die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) geht. Nach der verpflichtenden Anbindung der Praxen an die TI sollten die digitalen Anwendungen schrittweise eingeführt werden. Stattdessen gab es technische Probleme und Fristen wurden in regelmäßigen Abständen nach hinten verschoben. Verschaffen Sie sich einen Überblick zum aktuellen Stand rund um ePA, eAU, eRezept und Co. sowie zu den Folgen für Ihr Honorar. |
Elektronische Patientenakte
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten mittlerweile eine App zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) an. In der ePA können Diagnosen und Daten zur Behandlung gespeichert werden, die auf Wunsch des Patienten von den Leistungserbringern, also z. B. den Ärzten, eingesehen werden können. Praxen, die im Juli 2021 die technischen Voraussetzungen zum Auslesen und Befüllen der ePA noch nicht bestellt hatten, werden mit einer Kürzung des Honorars um 1,0 Prozent sanktioniert.
Erst seit Kurzem sind die Komponenten für die technische Umsetzung bei den gängigen Software-Anbietern vollständig verfügbar. Benötigt werden
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