· Fachbeitrag · Digitalisierung im Gesundheitswesen
Studie: Digitale Gesundheitskompetenz noch ausbaufähig
| Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist in vollem Gange, auch in den Arztpraxen. Ein deutliches Zeichen dafür ist elektronische Patientenakte (ePA), die schon im nächsten Jahr 2021 Realität sein wird (s. weiterführende Hinweise). Vor diesem Hintergrund hat der AOK-Bundesverband die digitale Gesundheitskompetenz der Bürger und Patienten untersucht. Dabei kam heraus, dass 52,4 Prozent der 8.500 Befragten über eine eingeschränkte digitale Gesundheitskompetenz verfügen. Bei der Vorstellung der Ergebnisse hat sich Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, zudem kritisch zu den neuen Apps auf Rezept geäußert und vor allzu hohen Erwartungen an die ePA-Einführung gewarnt. |
Frauen und Gesunde tendenziell mit höherer digitaler Gesundheitskompetenz
Laut der AOK-Studie zur digitalen Gesundheitskompetenz (bei der AOK online unter iww.de/s4394) fällt es 48,4 Prozent der Befragten schwer zu beurteilen, ob digitale Gesundheitsinformationen zuverlässig sind oder nicht. 40,0 Prozent finden es zudem „schwierig“ oder „sehr schwierig“, herauszufinden, ob hinter den Gesundheitsinformationen kommerzielle Interessen stehen. Frauen sowie Personen mit höherem Einkommen und höherer Bildung zeigen tendenziell eine höhere digitale Kompetenz, so ein weiteres Studienergebnis. Zudem hätten Personen mit sehr gutem oder gutem Gesundheitszustand eine höhere digitale Gesundheitskompetenz als Personen mit mittelmäßigem bis sehr schlechtem Gesundheitszustand.
Litsch: DiGA-Nutzen nicht ausreichend geprüft
Im Zusammenhang mit der Studie und der Digitalisierung im Gesundheitswesen sprach AOK-Chef Litsch auch zwei Themen an, mit denen die Arztpraxen unmittelbarer konfrontiert sind bzw. werden: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA; aktuell sind sechs verschreibungsfähige Apps im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet, s. diga.bfarm.de), die auch als Apps auf Rezept bezeichnet werden, sowie die ePA. So bemängelt Litsch, dass es bei den DiGAs noch keine ausreichende Überprüfung des Gesundheitsnutzens gebe. Auch für digitale Anwendungen müssten die gleichen Anforderungen an die Evidenz gelten wie für andere GKV-Leistungen.
Litsch: Die ePA-Einführung ist noch kein Digitalisierungs-Durchbruch
Mit Blick auf die Einführung der ePA ab dem 01.01.2021 warnte Litsch vor zu großen Erwartungen an einen schnellen Digitalisierungs-Durchbruch. In den ersten Wochen und Monaten werde noch kaum ein Arzt Daten in die ePA der Versicherten einspielen können. Der AOK-Vorstandsvorsitzende betonte gleichzeitig auch das Potenzial der ePA: „Auf mittlere Sicht, davon bin ich überzeugt, kann die ePA Patienten jedoch einen besseren Einblick in ihre Gesundheitsdaten ermöglichen.“
Weiterführende Hinweise
- Bedeutung und Konsequenzen des Patientendatenschutzgesetzes für Hausärzte (AAA 12/2020, Seite 16)
- Erste DiGA-Apps verordnungsfähig (AAA, online unter iww.de/s4395)
- Digitalisierung in der Arztpraxis ‒ Was kommt auf Vertragsärzte zu? (AAA 09/2020, Seite 3)
- AAA-Download: Sonderausgabe „Videosprechstunde in der Arztpraxis“ (AAA, online unter iww.de/s4359)