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  • · Fachbeitrag · Verordnung

    Erste DiGA-Apps verordnungsfähig

    | Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die ersten Apps in das neue Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) aufgenommen. Das Verzeichnis war zunächst mit zwei Apps gestartet, inzwischen sind weitere Apps hinzugekommen. |

     

    Zu den beiden ersten Apps zählt beispielsweise auch die nach Herstellerangaben gezielt für den Einsatz im hausärztlichen Bereich entwickelte App „Velibra“ für Patienten mit Angst- und Panikstörungen. Hausärzte können diese Anwendung mit der mit der Pharmazentralnummer (PZN) 16879359 über 90 Tage verordnen. Die Kosten der DiGA werden von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Weitere Apps sind nach dem Start des Verzeichnisses am 06.10.2020 hinzugekommen bzw. werden laut BfArM geprüft.

     

    Das DVG sieht vor, dass ärztliche Leistungen, die mit der Nutzung der DIGA verbunden sind, gesondert vergütet werden. Dies muss der Bewertungsausschuss für jede DIGA prüfen und den EBM gegebenenfalls anpassen.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 46935627