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  • · Nachricht · Digitalisierung in der Arztpraxis

    KBV gibt Entwarnung: Keine neuen Drucker für eRezept oder eAU erforderlich

    | Die nächsten Digitalisierungsschritte in den Vertragsarztpraxen stehen mit der Einführung von elektronischer Patientenakte (ePA), elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und elektronischem Rezept (eRezept) unmittelbar bevor ( AAA 05/2021, Seite 5 ). Viele Praxen haben sich in diesem Zusammenhang die Frage gestellt, ob die bestehenden Praxisdrucker den neuen Anforderungen gewachsen sind ‒ beispielsweise für den ordnungsgemäßen Ausdruck von eRezept oder eAU. Die KBV hat nun im Rahmen der Praxisnachrichten beschrieben, was die Drucker leisten müssen und dabei klargestellt, dass auch die bestehenden Geräte in den Praxen im „Normalfall“ ausreichen müssten. |

     

    Für die Ausdrucke der neuen elektronischen Formulare, die in bestimmten Fällen erforderlich sein können, benötigen die Praxen nicht zwangsläufig einen neuen Drucker, so die KBV (iww.de/s4953). Es könne ein Laser-, Tintenstrahl- oder Nadeldrucker verwendet werden. Informationen, nach denen der Ausdruck dieser digitalen Formulare nur mit neuen Laserdruckern funktioniere, sind demnach also falsch. Eingesetzte Drucker sollen für den Ausdruck eines eRezepts eine Auflösung von mindestens 300 dpi unterstützen. Sofern diese Vorgabe erfüllt sei, könnten die Arztpraxen auch die bisherigen Laser-, Tintenstrahl- oder Nadeldrucker einsetzen. Eine geringere Auflösung oder ein „verschmiertes Druckbild“ könnten zu Problemen beim Einlesen oder Einscannen führen.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2021 | Seite 1 | ID 47399111