· Fachbeitrag · E-Health-Gesetz
Elektronischer Arztbrief: Technische Anforderungen und Vergütung ab 1. Januar 2017
| Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) sieht vor, dass ab 01.01.2017 elektronische Arztbriefe finanziell gefördert werden. Die Krankenkassen zahlen dann eine Pauschale von 55 Cent für jeden elektronisch übermittelten Brief, wenn dessen Übertragung sicher erfolgt und dadurch der Papierversand entfällt. Die Details zu Inhalt und Struktur der eArztbriefe sowie zur Abrechnung hat die KBV in einer Richtlinie festgelegt, die - vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium - am 01.01.2017 in Kraft tritt. |
Technische Anforderungen
Zum Versand und Empfang von eArztbriefen muss ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) verwendet werden. Ein solches Netzwerk ist beispielsweise das Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV-SafeNet). Zudem müssen eArztbriefe mit dem Heilberufsausweis qualifiziert elektronisch signiert werden. Der Kommunikationsdienst muss folgende Sicherheitsanforderungen erfüllen:
- Die Nachricht muss Ende-zu-Ende verschlüsselt sein.
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