· Fachbeitrag · EBM 2014
Chroniker-, Geriatrie- und Palliativpositionen bei Vertretungen
von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal
| Mit der Änderung der Chronikerpauschalen und der Neuaufnahme der Positionen für die geriatrische und die palliativmedizinische Versorgung in den Hausarzt-EBM zum IV. Quartal 2013 wurden keine Regelungen definiert, ob und wann diese Positionen bei Vertretungen Hausarzt-Hausarzt berechnet werden können. Nachfolgend wird daher erläutert, was bei Berechnung der neuen Hausarztpositionen in Vertreterfällen zu beachten ist. |
Chronikerpauschalen - EBM-Nrn. 03220/03221
Die Chronikerpauschale Nr. 03220 EBM ist nur als Zuschlag zur Versichertenpauschale Nr. 03000 berechnungsfähig, die Nr. 03221 seit dem 1. Juli 2014 als Zuschlag zur Nr. 03220 beim zweiten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) mit einem Chroniker im Quartal. Da bei Vertretungen Hausarzt-Hausarzt die Versichertenpauschale Nr. 03010 abzurechnen ist, sind die Chronikerpauschalen auch bei längerer Vertretung eines anderen Hausarztes nicht berechnungsfähig.
Hausärztliche Erörterung - EBM-Nr. 03230
Bei einer Erörterungsdauer von mindestens 10 Minuten und dann weiter je vollendete 10 Minuten Erörterung ist die Nr. 03230 auch bei Vertretungen uneingeschränkt berechnungsfähig.
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