· Fachbeitrag · EBM 2015
Besuch angefordert, Patient weg! Wie abrechnen?
von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal
| Jeder Hausarzt kennt das: Ein Besuch wird angefordert, doch beim Eintreffen des Arztes ist der Patient nicht anwesend. Weil zum Beispiel ihm selbst oder seinen Angehörigen das Krankheitsbild so dramatisch erschien, dass ein Transport in die nächste Klinik veranlasst wurde. |
Abrechnungsmöglichkeit bestätigt
Mit dem Interpretationsbeschluss 72 (mit Wirkung zum 1.10.2015) hat der Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses klargestellt, dass dringend angeforderte Besuche auch dann nach den EBM-Nrn. 01411 und 01412 abgerechnet werden können, wenn der Patient nicht (mehr) angetroffen wird - so wurde auch bisher schon verfahren. Dasselbe gilt auch - obwohl in dem Beschluss nicht ausdrücklich erwähnt - für „normale“ Besuche nach EBM-Nr. 01410. In dem Beschluss wird als Beispiel die dringende Besuchsanforderung zu einem Verkehrsunfall genannt. In der täglichen Praxis dürfte das eher selten vorkommen. Wenn dennoch ein Vertragsarzt benachrichtigt wurde, ist die verunglückte Person häufig schon mit dem Rettungswagen abtransportiert.
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Wegen Bauchschmerzen wird ein „normaler“ Besuch angefordert, die Praxis sagt zu, dass der Arzt noch an demselben Tag vorbeikommt. Einige Stunden später trifft der Arzt bei dem Patienten ein, dieser hat sich aber inzwischen wegen zunehmender Beschwerden in ein Krankenhaus begeben: 01410 EBM plus Wegegeld. |
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