29.06.2015 · Fachbeitrag · EBM 2015
Chronikerzuschlag bei Vertretung bleibt Ausnahme
| Zwar können Hausärzte (und Pädiater) seit dem 1. April 2015 theoretisch nun auch im Vertretungsfall die Chronikerpauschalen berechnen (EBM-Nrn. 03220/03221 bzw. 04220/04221). Allerdings behalten die Voraussetzungen zur Berechnung der Chronikerpauschalen natürlich ihre Gültigkeit – es kommt eben nicht nur auf die Diagnose an. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig