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  • · Fachbeitrag · EBM 2015

    EBM-Änderungen 2015

    | Zum 1. Januar 2015 gab es eine Reihe von EBM-Änderungen. In der nachfolgenden Übersicht haben wir diese und die mit Wirkung zum 1. April 2015 beschlossenen Änderungen zusammengefasst. |

     

    • EBM-Änderungen 2015
    Änderungen ab 1. Januar 2015
    • Hausärzte 
      • Neue Nr. 03060 - Zuschlag zur Nr. 03040 für die Beschäftigung qualifizierter nichtärztlicher Praxisassistenten (NäPa). 22 Punkte bzw. 2,26 Euro je Fall; Höchstwert: 12.851 Punkte bzw. ca. 1.320 Euro je Praxis. KV-Genehmigung erforderlich; Zusetzung automatisch durch die KV. Details: AAA 12/2014, Seite 3; AAA 01/2015, Seite 7 
      • Neue Nr. 03062 - Durchführung von Hausbesuchen durch genehmigte NäPa. 166 Punkte bzw. 17,05 Euro.Details: AAA 12/2014, Seite 6 
      • Neue Nr. 03063 - Mitbesuche bzw. Besuche in Alten- und Pflegeheimen durch genehmigte NäPa. 122 Punkte bzw. 12,50 Euro. Details: AAA 12/2014, Seite 6
      • Nr. 03360 c- Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt für die Abrechnung des hausärztlich-geriatrischen Basiskomplexes erforderlich. Details: AAA 01/2015, Seite 1
    • Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte
      • Nrn. 03230/04230 - Erweiterung der Abrechnungsmöglichkeiten für hausärztliche Gespräche: Beschränkung auf „lebensverändernde Erkrankungen“ entfällt. Berechnung bereits dann, wenn das Gespräch aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist. Details: AAA 12/2014, Seite 2
    • Kinder- und Jugendärzte
      • Neue Nr. 04356 - Zuschlag zur Nr. 04355 für die weiterführende sozialpädiatrische Versorgung. 195 Punkte bzw. 20,03 Euro. KV-Genehmigung erforderlich.
      • Nr. 04355 - Erweiterung der berechnungsfähigen Diagnosen und Anpassung des fakultativen Leistungsinhalts.
    • Details zu beiden Ziffern: AAA 01/2015, Seite 12
    • Psychotherapeuten und Ärzte mit Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“
      • Nrn. 35202, 35203 und 35211 - Reduzierung der Teilnehmerzahl auf mindestens fünf, höchstens 9 Teilnehmer.
      • Neue Nrn. 35205, 35208 und 35212 - Neue Leistungspositionen bei einer keinen Gruppe (mindestens drei, höchstens vier Teilnehmer). Details zu allen sechs Ziffern: AAA 11/2014, Seite 2
    • Fachärzte 
      • Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) auch für Facharztinternisten mit Schwerpunkt. 41 Punkte bzw. 4,21 Euro. Zusetzung in Fällen ausschließlich mit Abrechnung der Grundpauschale durch KV.
      • Absenkung der PFG für Gynäkologen auf 24 Punkte bzw. 2,47 Euro.
      • Änderung der Bewertung der PFG für Nervenärzte, Neurologen und Psychiater.
      • Extrabudgetärer Zuschlag zur PFG in Höhe von 26,7 Prozent der jeweiligen PFG.
    • Details zu allen Punkten: AAA 12/2014, Seite 14
    • Alle Ärzte
      • Organisierter Not(-fall)dienst - Neue Abrechnungssystematik rückwirkend ab 1. Januar 2008: Streichung der Bereitschaftspauschalen Nrn. 01211, 01215, 01217 und 01219; Berechnung der Erstkonsultation je nach Uhrzeit mit den Nrn. 01210 bzw. - neu - 01212; Erhöhung der Bewertungen der Nrn. 01210, 01214, 01216 und 01218; Abrechnung des Besuchs im organisierten Not(-fall)dienst nach der neuen - und höher bewerteten - Nr. 01418. Uhrzeitangabe bei allen Nrn. 01210, 01212, 01214, 01216, 01218 und 01418 erforderlich.
    • Details: AAA 01/2015, Seite 3 
      • Laboruntersuchungen - Vergütungsquote im ersten Halbjahr 2015 91,58 Prozent. Details: AAA 01/2015, Seite 1
    Änderungen ab 1. April 2015
    • Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte
      • Nrn. 03010/04010 - Streichung der Versichertenpauschalen im Vertretungsfall und bei Überweisungen zur Mit-, Weiterbehandlung oder Konsiliaruntersuchung von Hausarzt zu Hausarzt (Kinderarzt zu Kinderarzt). Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte rechnen in diesen Fällen künftig die volle Versichertenpauschale nach den Nrn. 03000/04000 ab. Details: AAA 1/2015, Seite 2
    • Augenärzte 
      • Nr. 06225 - Streichung der Nrn. 31371 bis 31373 (intravitreale Medikamentenabgabe) aus dem „KO-Katalog“ der Nr. 6 der Präambel 6.1
    Quelle: Ausgabe 02 / 2015 | Seite 3 | ID 43171169