· Fachbeitrag · EBM 2015
EBM-Änderungen zum 1. April 2015
| Auch zum 1. April 2015 gibt es einige EBM-Änderungen. In der folgenden Übersicht haben wir für unsere Leser diese Änderungen zusammengefasst. |
Hausärzte | Nrn. 03060, 03062 und 03063 - Hausärzte, die noch keine 18 Monate bzw. sechs Quartale vertragsärztlich tätig sind, werden bei den Genehmigungsvoraussetzungen (Mindestfallzahl) in den auf die Zulassung folgenden sechs Quartalen mit einem Tätigkeitsumfang null berücksichtigt. Die erforderlichen Mindestfallzahlen müssen erst ab dem siebten Quartal nachgewiesen werden. Details hierzu lesen Sie in AAA 03/2015, Seite 2 |
Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte | Nrn. 03010/04010 - Streichung der Versichertenpauschalen im Vertretungsfall und bei Überweisungen zur Mit-, Weiterbehandlung oder Konsiliaruntersuchung von Hausarzt zu Hausarzt (Kinderarzt zu Kinderarzt). Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte rechnen in diesen Fällen künftig die volle Versichertenpauschale nach den Nrn. 03000/04000 ab. Details hierzu lesen Sie in AAA 01/2015, Seite 2. |
Augenärzte | Nr. 06225 - Streichung der Nrn. 31371 bis 31373 (intravitreale Medikamentenabgabe) aus dem „K.O.-Katalog“ der Nr. 6 der Präambel 6.1. |
Operativ tätige Vertragsärzte | OPS-Codes - Anpassung des Anhangs 2 zum EBM an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Version 2015 mit Neuaufnahme und Streichungen von OPS-Codes. |