· Fachbeitrag · EBM 2015
EBM-Nr. 30401 ist nur bei bestimmten Diagnosen berechnungsfähig
| Der Bewertungsausschuss hat die Leistungslegende der Nr. 30401 (Intermittierende apparative Kompressionstherapie bewertet mit 34 Punkten bzw. 3,49 Euro) um eine weitere Anmerkung ergänzt - sie ist ab 1. Oktober 2015 nur bei bestimmten Diagnosen berechnungsfähig. |
Die neue Indikationsliste
Auch ohne die entsprechende Anmerkung in der Leistungslegende konnte die intermittierende apparative Kompressionstherapie in der Vergangenheit auf Grundlage eines Beschlusses der Partner der Bundesmantelverträge nur bei bestimmten Indikationen berechnet werden. Der Bewertungsausschuss hat jetzt diesen Beschluss in den EBM übernommen und dabei die Indikationsliste überarbeitet.
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