· Fachbeitrag · EBM 2015
Erbracht aber nicht vergütet: Für Hausärzte ausgeschlossene allgemeine Leistungen
von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal
| Von den erbrachten und abgerechneten arztgruppenübergreifenden allgemeinen EBM-Gebührenpositionen werden jedes Quartal einige nicht vergütet, weil sie für Hausärzte als Bestandteil der Versichertenpauschalen nicht gesondert berechnungsfähig sind. Es dürfte kaum möglich sein, die entsprechenden Leistungen einfach nicht mehr zu erbringen. Und nicht jede Praxis-EDV warnt und zeigt an, wenn ausgeschlossene EBM-Nrn. eingegeben werden. |
Ausgeschlossene allgemeine Leistungspositionen
Grundsätzlich stehen die Positionen für allgemeine ärztliche Leistungen des Kapitels II des EBM allen Ärzten unter Beachtung der Fachgebietszugehörigkeit zur Verfügung. Aber: In allen Präambeln zu den Facharztabschnitten - so auch in der zum Hausarztkapitel - sind abschließend die für die einzelnen Arztgruppen berechnungsfähigen EBM-Positionen aufgeführt. Dort nicht aufgeführte Positionen sind für die jeweilige Arztgruppe nicht berechnungsfähig. Folgende Leistungspositionen sind somit für Hausärzte ausgeschlossen:
- 01420 Überprüfung verordneter häuslicher Krankenpflege
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