· Fachbeitrag · EBM 2015
Honorarvolumen für NäPa nicht ausgeschöpft
| Inzwischen liegen die ersten Abrechnungsergebnisse für die neuen EBM-Nrn. 03060, 03062 und 03063 vor. Danach wurde in vielen KVen das von den Krankenkassen für diese Leistungen zur Verfügung gestellte Honorarkontingent nicht ausgeschöpft. Zum Teil ist dies erklärbar durch die Berücksichtigung von Selektivvertragsfällen bei der Vergütung der Zuschlagsposition Nr. 03060, zum Teil auch durch den Engpass bei der Fortbildung des Praxispersonals. Viele Hausärzte haben sich aber offenbar noch nicht mit den Vorteilen dieser Neuerungen beschäftigt. |
Hintergrund
Für das Jahr 2015 hatten die Krankenkassen bundesweit 132 Mio. Euro zur Förderung der Tätigkeit von qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPa) zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung erfolgte durch einen Zuschlag nach Nr. 03060 zur sogenannten Vorhaltepauschale (Nr. 03040) und durch zwei Abrechnungspositionen für Hausbesuche von nichtärztlichen Praxisassistenten mit den Nrn. 03062 und 03063.
Zuschlag nach Nr. 03060
Der Zuschlag nach Nr. 03060 wird bei Nachweis der Beschäftigung eines qualifizierten NäPa gewährt. Er beträgt 22 Punkte bzw. 2,26 Euro je Fall und wird für maximal 12.851 Punkte je Hausarztpraxis gezahlt. Dies entspricht etwa 584 Zuschlagspositionen. Daraus errechnet sich ein Fördervolumen von ca. 1.320 Euro je Quartal bzw. 5.280 Euro jährlich. Leider wird dieses Vergütungsvolumen für jeden Selektivvertragsfall (Hausarztverträge) um 22 Punkte reduziert. Der Zuschlag selbst ist daher nur für Praxen mit wenigen oder keinen Selektivvertragspatienten finanziell attraktiv. Lesen Sie hierzu auch den Beitrag „NäPa: Zusatzhonorar von 22.500 Euro jährlich - Wunsch oder Wirklichkeit?“ in AAA 01/2015, Seite 6.
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