Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · EBM 2015

    Vertretung Hausarzt > Hausarzt: Welche Positionen sind berechnungsfähig?

    von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal

    | Mit Wirkung ab dem 2. Quartal 2015, und damit rechtzeitig vor Beginn der Urlaubssaison, wurde die Vertreterpauschale (EBM-Nrn. 03010) gestrichen. Bei Vertretungen anderer Hausärzte ist seitdem - wie bei eigenen Patienten - die volle Versicherungspauschale 03000 berechnungsfähig. Damit stellt sich - neben den Begünstigungen, die durch die Berechnung der 03000 bei Vertretungen gegeben sind - die Frage, ob bei Vertretungen Hausarzt > Hausarzt alle Positionen des Hausarztkapitels im EBM ebenso berechnungsfähig sind wie bei eigenen Patienten. |

    Vorteile der 03000 bei Vertretungen

    Folgende Vorteile ergeben sich durch die Streichung der Vertreterpauschale 03010 EBM:

     

    • Die Nr. 03010 war nur halb so hoch bewertet wie die 03000,