· Fachbeitrag · EBM 2015
Vertretung Hausarzt > Hausarzt: Welche Positionen sind berechnungsfähig?
von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal
| Mit Wirkung ab dem 2. Quartal 2015, und damit rechtzeitig vor Beginn der Urlaubssaison, wurde die Vertreterpauschale (EBM-Nrn. 03010) gestrichen. Bei Vertretungen anderer Hausärzte ist seitdem - wie bei eigenen Patienten - die volle Versicherungspauschale 03000 berechnungsfähig. Damit stellt sich - neben den Begünstigungen, die durch die Berechnung der 03000 bei Vertretungen gegeben sind - die Frage, ob bei Vertretungen Hausarzt > Hausarzt alle Positionen des Hausarztkapitels im EBM ebenso berechnungsfähig sind wie bei eigenen Patienten. |
Vorteile der 03000 bei Vertretungen
Folgende Vorteile ergeben sich durch die Streichung der Vertreterpauschale 03010 EBM:
- Die Nr. 03010 war nur halb so hoch bewertet wie die 03000,
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