· Fachbeitrag · EBM 2016
Die Patientengruppen für geriatrische Leistungen
| Die neuen Nrn. 30980ff. EBM für die spezielle geriatrische Diagnostik und Versorgung können nicht bei jedem geriatrischen Patienten mit Abrechnung der Nrn. 03360 und 03362 EBM angesetzt werden. Die folgende Tabelle verdeutlicht die Unterschiede. |
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Patientengruppen für dieEBM-Nrn. 03360, 03362 | Patientengruppen für die EBM-Nrn. 30980ff |
ab vollendetem 70. Lebensjahr | ab Beginn des 71. Lebensjahres |
und | |
mindestens ein geriatrisches Syndrom und/oder Vorliegen einer Pflegestufe | mindestens zwei geriatrische Syndrome oder mindestens ein geriatrisches Syndrom und eine Pflegestufe |
Geriatrische Syndrome | |
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oder | ./. |
auch bei Patienten, die das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. | ./. |
Für die neuen Nrn. 30980ff. EBM gilt eine absolute Altersbeschränkung: Nur Patienten ab Vollendung des 70. Lebensjahres (danach beginnt das 71. Lebensjahr) kommen für die spezialisierte geriatrische Diagnostik in Betracht. Patienten unter 70 mit den Diagnosen F00-F02, G30, G20.1 und G20.2, bei denen die Nrn. 03360 und 03362 EBM abgerechnet werden können, sind von der Abrechnung der neuen Nrn. 30980ff. EBM ausgeschlossen.
Zudem müssen für die Abrechnung der Nrn. 30980ff. EBM bei Patienten ab dem 70. Lebensjahr zwei in der Tabelle gelistete geriatrische Syndrome, alternativ ein geriatrisches Syndrom und eine Pflegestufe, vorliegen.
Für die Abrechnung der Nrn. 03360 und 03362 EBM reicht demgegenüber ein geriatrisches Syndrom und/oder eine Pflegestufe aus.