· Fachbeitrag · EBM 2016
Medikationsplan seit 1. Oktober 2016 - Die Vergütung und weitere Details
| KBV und Krankenkassen haben sich im Zusammenhang mit den Honorarverhandlungen für 2017 auch über die Details zur Ausstellung und Aktualisierung eines Medikationsplans sowie dessen Vergütung ab 01.10.2016 verständigt. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär mit dem Orientierungswert von 10,4361 Cent (10,53 Cent ab 01.01.2017). Die Details zum Anspruch des Versicherten auf einen Medikationsplan wurden im Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt. Nachfolgend informieren wir über die wesentlichen Inhalte. |
Wann ist ein Medikationsplan zu erstellen?
Ein Medikationsplan ist auf Wunsch des Patienten zu erstellen, wenn dieser mindestens drei verordnete systemisch wirkende Medikamente anwendet. Die Anwendung muss dauerhaft - über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen - erfolgen.
Bei der Erstellung des Medikationsplans sind grundsätzlich die Medikamente einzubeziehen, die der Vertragsarzt selbst verordnet hat. Andere Arzneimittel sind aufzuführen, sofern er davon ausreichend Kenntnis hat. Dies können auch apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Medikamente sein.
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