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  • · Fachbeitrag · EBM 2016

    NäPa-Übergangsregelung bis 31. Dezember 2016 verlängert

    | KBV und Krankenkassen haben die Übergangsregelung für in Ausbildung befindliche nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa) bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. Ursprünglich galt die Übergangsregelung nur bis zum 30. Juni 2016. Eine Umfrage der KBV bei den einzelnen KVen hat jedoch ergeben, dass in nahezu allen KVen viele NäPa wegen beschränkter Ausbildungskapazitäten und des notwendigen zeitlichen Vorlaufs für die Organisation der Fortbildungen die Ausbildung nicht bis zu diesem Zeitpunkt abschließen können. |

     

    Folgen der Verlängerung

    Aus dieser Verlängerung der Übergangsregelung ergeben sich folgende Konsequenzen:

     

    • Hausärzte, die ihre Mitarbeiter schon zur Ausbildung angemeldet und bereits eine vorläufige Genehmigung erhalten haben, bekommen bis längstens 31. Dezember 2016 den Zuschlag für die Beschäftigung von NäPa nach der EBM-Nr. 03060 (bis zu 1.341,14 Euro je Quartal). Zudem können die von in Ausbildung befindlichen NäPa durchgeführten Haus- und Heimbesuche nach den EBM-Nrn. 03062 (17,32 Euro) und 03063 (12,73 Euro) ebenfalls bis längstens 31. Dezember 2016 abgerechnet werden. Die Vergütung erfolgt ohne Mengenbegrenzung extrabudgetär.