· Fachbeitrag · EBM 2017
NäPa: Höhere Vergütung und erleichterter Zugang
| Der Bewertungsausschuss hat am 12.12.2017 Verbesserungen bei der Förderung von qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPa) beschlossen. Der Beschluss beinhaltet zum einen eine Reduzierung der erforderlichen Fallzahlen für die Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung. Zum anderen wurden Zuschläge beschlossen zur Förderpauschale nach Nr. 03060 und zu den NäPa-Besuchen nach den Nrn. 03062 und 03063 sowie eine Erhöhung des Höchstwerts der Förderung. Zudem kann die Nr. 03062 künftig auch für den ersten Besuch eines Patienten in Alten- oder Pflegeheimen bzw. in anderen beschützenden Einrichtungen berechnet werden. Die Regelungen gelten seit 01.01.2017, also schon ab diesem Quartal. |
Hintergrund
Im Rahmen der Honorarverhandlungen für 2015 hatten sich KBV und Krankenkassen auf eine zusätzliche - extrabudgetäre - Zahlung von ca. 118 Mio. Euro jährlich zur Finanzierung der Leistungen von NäPa, speziell von Hausbesuchsleistungen, verständigt. Zu diesem Zweck wurden zum 01.01.2015 die Nrn. 03060, 03062 und 03063 in den EBM aufgenommen. Die Auswertung der Abrechnungsergebnisse des Jahres 2015 hat jedoch gezeigt, dass für die Vergütung der Leistungen nach den Nrn. 03060, 03062 und 03063 weniger als die Hälfte des zugesagten Betrags von 118 Mio. Euro benötigt wurde. KBV und Krankenkassen haben sich deshalb auf Anpassungen bei den Leistungen für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen im EBM mit dem Ziel der Ausschöpfung der bereitgestellten Finanzmittel ab 2017 verständigt.
Die neuen Mindestfallzahlen
Bisher mussten Hausarztpraxen in den letzten vier Quartalen durchschnittlich
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