31.05.2017 · Fachbeitrag · EBM 2017
EBM-Nrn. 03230/04230: Verunsicherung durch Bewertungsausschuss
| Mit Wirkung zum 01.04.2017 hat der Bewertungsausschuss in der Präambel sowohl zum Haus- als auch zum Kinderarzt-Kapitel des EBM (Kapitel 3 und 4) den Satz: „Über das Punktzahlvolumen hinausgehende Gespräche gemäß der Gebührenordnungsposition 03230 (im Kinderarztkapitel 04230) werden nicht vergütet.“ gestrichen, was suggerieren könnte, die Gesprächsleistungen 03230 bzw. 04230 würden nunmehr ohne Mengenbegrenzung vergütet. Ist dem tatsächlich so? |
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